Hygiene
Hinweise für Ihren Aufenthalt bei Veranstaltungen in der Zeit von Covid-19
Wir sind für den Restart bereit, sobald es das Infektionsgeschehen und die geltende Corona-Verordnung zulassen.
Hinweise für den Einlass
Ihr Event findet unter 2G-Bedingungen statt?
Geimpfte
Genesene
Bei Konzerten und Events, die unter 2G-Bedingungen stattfinden, erhalten nur geimpfte und genesene Besucher:innen Zutritt; außerdem auch Personen, die ärztlich bescheinigt keine Impfung erhalten dürfen und einen negativen Corona-Test vorweisen.
Keine Maskenpflicht
Nach der 2G-Regel besteht keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Ihr Event findet unter 2G-Plus-Bedingungen statt?
Geimpfte + getestet
Genesene + getestet
Bei Konzerten und Events, die unter 2G-Plus-Bedingungen stattfinden, erhalten nur geimpfte und genesen Besucher:innen Zutritt, die zudem einen tagesaktuellen, negativen Corona-Test vorweisen können. Personen, die ärztlich bescheinigt keine Impfung erhalten dürfen, haben ebenfalls mit einem tagesaktuellen, negativen Corona-Test Zutritt.
Von der Testpflicht ausgenommen sind geimpfte Personen, deren letzte erforderliche Einzelimpfung höchstens drei Monate her ist oder die eine Booster-Impfung erhalten haben. Ebenfalls ausgenommen sind genesene Personen, deren Infektion maximal drei Monate zurückliegt oder die innerhalb der letzten drei Monate eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen ebenfalls keinen Testnachweis.
Keine Maskenpflicht
Nach der 2G-Plus-Regel besteht keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Ihr Event findet unter 3G-Bedingungen statt?
Geimpfte
Genesene
Getestete
Auf Konzerten und Events, die unter 3G-Bedingungen stattfinden, haben alle Personen Zutritt, die geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Nach der 30. Coronaverordnung darf die Testung maximal 48 Stunden zurückliegen.
Einer Testung gleichgestellt ist eine Schulbescheinigung für Schüler:innen ab 16 Jahren. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.
Bedingte Maskenpflicht
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist nach der 3G-Regel bedingt Pflicht. Das bedeutet: Sind auf einer Veranstaltung mehr als 1.000 Personen anwesend, gilt die Maskenpflicht; sind es weniger als 1.000 Personen, kann auf eine Mund-Nase-Bedeckung verzichtet werden.
Für Personen ab 16 Jahren ist eine FFP2-Maske vorgeschrieben. Schüler:innen sind hiervon ausgenommen. Kinder ab 6 Jahren benötigen mindestens eine medizinische Maske (OP-Maske).
Wie weise ich mich als geimpft, genesen oder getestet aus?
Den Status-Nachweis sollten Sie nach Möglichkeit digital per App (QR-Code in der Corona-Warn-App, CovPass-App oder Luca-App) erbringen, denn dann geht es am Eingang einfach schneller. Der Nachweis in Papierform (z.B. Impfausweis) ist natürlich auch möglich – die Überprüfung kann aber etwas länger dauern.
Schüler:innen über 16 Jahren können den Nachweis durch eine Schulbescheinigung erbringen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen keinen Status-Nachweis.
Wann gelte ich als geimpft, genesen oder getestet?
Geimpft
Als geimpft gelten Personen 14 Tage nach Abschluss eines vollständigen Impfschemas mit einem in der EU oder den USA zugelassenen Impfstoff. Als Nachweis wird ein sogenanntes „Digital Covid Certificate“ in deutscher oder englischer Sprache benötigt – oder ein entsprechendes Papierdokument (z.B. Impfpass).
Genesen
Als genesen gelten Personen, die nachweislich an Covid-19 erkrankt waren und deren positiver PCR-Test mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage alt ist. Benötigt wird ein Genesungsnachweis in deutscher oder englischer Sprache – nach Möglichkeit digitalisiert.
Getestet
Der Antigen-Schnelltest oder der PCR-Test dürfen maximal 48 Stunden alt sein. Benötigt wird eine Bescheinigung des Testergebnisses durch eine zugelassene Teststelle in deutscher oder englischer Sprache – nach Möglichkeit digitalisiert. Selbsttests und Eigenbescheinigungen sind nicht zulässig!
Was wir für Sie tun
Unsere Hygienemaßnahmen
Wir sorgen für saubere Hände.
In der gesamten ÖVB-Arena haben wir die Zahl der Desinfektionsspender erhöht. Somit stehen Ihnen Spender in ausreichender Zahl und Dichte zur Verfügung.
Wir haben die Reinigung intensiviert.
Die gesamte ÖVB-Arena wird regelmäßig gereinigt – und das im erhöhten Intervall.
Wir reinigen und kontrollieren regelmäßig unsere Sanitärbereiche.
Während des Veranstaltungsbetriebs erhöhen wir die Reinigungshäufigkeit und Desinfektion in den Sanitärbereichen und in der gesamten ÖVB-Arena nochmal zusätzlich.
Unser Personal ist vorbereitet.
Zudem kontrolliert ein speziell geschultes Personal in der ÖVB-Arena die Schutz- und Hygienemaßnahmen.
Technische Vorkehrungen
Unsere Technik ist immer auf dem neuesten Stand.
Die ÖVB-Arena verfügt über ein Gebäudemanagement auf höchstem technischen Niveau. Alle Anlagen werden regelmäßig durch unabhängige Gutachter auf ihren technisch einwandfreien Zustand überprüft.
Wir sorgen für Frischluftqualität in der Arena.
Durch unsere Lüftungsanlagen erfolgt in der Halle und im Foyer ein regelmäßiger und engmaschiger Luftaustausch. Dabei entspricht die Qualität der neu eingebrachten Luft der Außenluft im Freigelände.
Wir sorgen für zusätzliche Belüftung.
Wo es möglich ist, sind alle Türanlagen zum Foyer und zum Freigelände für Sie weit geöffnet. So können Sie eintreten, ohne Türklinken und Griffflächen anzufassen – obwohl wir sie mehrmals täglich desinfizieren.
Wir sind mit „Abstand“ die beste Veranstaltungsstätte.
Die Sitzgelegenheiten in der ÖVB-Arena sind so angeordnet, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Besucherinnen und Besuchern gewährleistet ist. Zudem sind ganze Sitzplatzreihen abgesperrt.
Wir sorgen für noch mehr Abstand in den Sitzreihen.
Jede zweite Sitzplatzreihe in der ÖVB-Arena lassen wir frei, damit Sie bequem Ihre Sitzplätze erreichen und mit ausreichend Abstand zu der Reihe vor Ihnen sitzen können.
Wir schaffen Platz untereinander.
Die Gänge sind wo es ging deutlich verbreitert worden. So können Sie sich frei in den Gängen bewegen und gleichzeitig die Abstandsregeln einhalten.
Wir haben Wartebereiche mit ausreichend Abstand.
Für jede einzelne Veranstaltung schauen wir uns die Raumplanung und Besucherströme ganz genau an. An Punkten mit Potenzial zur Schlangenbildung sind zusätzliche Wartebereiche eingerichtet, die ausreichend Abstand ermöglichen.
Wir haben genug Raum für alle - trotz Mindestabstand.
Im Normalbetrieb bietet die ÖVB-Arena Platz für bis zu 14.000 Besucher. Sie verfügt über ausreichend Platz im Innenraum und den Rängen, ein großzügiges Foyer und breite Gänge. Ein zügiger Einlass und Wegeführungen wie im Straßenverkehr ermöglichen die Einhaltung der Mindestabstände.
Organisatorische Vorbereitungen
Wir informieren Sie vorab.
Bereits bei der Registrierung für die Veranstaltung informieren wir alle Veranstaltungsteilnehmer (Besucher, Journalisten, Mitarbeiter, Servicefirmen) über die Hygiene- und Schutzmaßnahmen.
Wir haben sicht- und hörbare Informationen für Sie.
Ob Plakate, Flyer oder Lautsprecherdurchsagen - in der ÖVB-Arena weisen wir während einer Veranstaltung in vielfältiger Form und Dichte auf die geltenden Maßnahmen hin.
Wir haben genug Parkplätze.
Wir haben auf der Bürgerweide rund 2.800 Parkplätze, sodass Sie nicht auf volle Busse und Bahnen ausweichen müssen, sondern mit dem Auto zu uns kommen können.
Wie Sie sich schützen können
Wir tragen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz – und Sie?
Wir geben aufeinander acht. Bitte tragen Sie daher zum Schutz aller Veranstaltungsteilnehmer eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (sogenannte OP-Masken oder FFP2).
Wir halten Abstand.
Wir achten auf die Einhaltung der Mindestabstandsregel von 1,50 Meter und haben sie durch entsprechende Bodenmarkierungen kenntlich gemacht. Dies betrifft beispielsweise die Besuchereingänge und Foyers, sanitäre Anlagen, Garderoben, Veranstaltungsbüros und den Infocounter.
Wir wahren die Etikette.
Kinder und Erwachsene haben es in den letzten Monaten gelernt: Bitte in die Armbeuge niesen oder husten. Am besten mit 1,5 Meter Mindestabstand und abgewandt von anderen Personen.
Wir haben Kontakt ohne Körperkontakt.
Seit einiger Zeit wissen wir: Höflichkeit braucht keine Handshakes. Bitte verzichten Sie daher auch bei Ihrem Veranstaltungsbesuch auf Händeschütteln und Körperkontakt.
Hinweise für Veranstalter
Ob Events der ÖVB-Arena oder unserer Veranstalter – wir haben den passenden Maßnahmenkatalog.
Ein reibungsloser Ablauf und eine sichere Veranstaltung sind im Sinne von uns allen. Daher entwickelt das Team der ÖVB-Arena passend zu jeder Veranstaltung ein individuelles Hygienekonzept und stimmt dieses mit den zuständigen Behörden des Landes Bremen ab, sodass Events wieder möglich sind. Wir möchten unsere Veranstalter bitten, die entwickelten Konzepte in ihren umfangreichen Maßnahmen zu berücksichtigen.
Auf dem Gelände der ÖVB-Arena sind wir als Betreiber für die Umsetzung und gewissenhafte Einhaltung der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Schutz- und Hygieneregeln verantwortlich. Doch auch Ihnen als Veranstalter vor Ort obliegt die Verantwortung. Daher sind Sie als solcher verpflichtet, für Ihre Veranstaltungen ein gesondertes Sicherheitskonzept zu erstellen. Details dazu finden Sie in unseren aktuellen Merkblättern.
Kontakt für Veranstalter
Sie haben Fragen? Gerne steht Ihnen Ihr Ansprechpartner mit Rat und Tat zur Verfügung.